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LA SOIREE
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Hauptsitz Büro Leipzig
Dittrichring 15
D - 04109 Leipzig

Tel.: +49 (0)341 / 98 38 62 98
Fax: +49 (0)341 / 98 38 62 98
Funk: +49 (0)178 / 67 88 370

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Bewerberbogen

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AGB´s

1. Allgemeines

Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen dem Kunden und der La Soirée Veranstaltungsagentur, vertreten durch den Geschäftsführer und Inhaber Steffen Schlag, Auenhainer Allee 6 04416 Markkleeberg (Sachsen, Deutschland ) sowie dessen freiberufliche Vertreterin Kitty Kramer (nachfolgend Agentur genannt) gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Event-Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (komplette Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend.

3. Event-Leistungsumfang

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

3.2. änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

3.3. Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co.

4. Event-Leistung und Honorar

4.1. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

4.2. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von 50 % zu verlangen.

4.3. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.

5. Präsentation

Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.

6. Eigentumsrecht und Urheberschutz

6.1. Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideen, Konzepte, Equipment für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

6.2. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

6.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

7. Kündigung

7.1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:

Im Falle der Künstlervermittlung und Ausstattungen ab 2000,00 €

  • bis zu 8 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 25 % des vereinbarten Honorars
  • bis zu 5 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars
  • ab 4 Monate vor dem Veranstaltungstermin = 100 % des vereinbarten Honorars.

Im Falle der Künstlervermittlung und Ausstattung bis 2000,00 €

  • bis zu 50 Tagen vor dem Veranstaltungstermin = 25 % des vereinbarten Honorars
  • bis zu 20 Tagen vor dem Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars
  • ab 5 Tage vor dem Veranstaltungstermin = 100 % des vereinbarten Honorars.

7.2. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.

7.3. Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt
werden.

8. Haftung

8.1. Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

8.2. Die Haftung von der Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8.3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

8.4. Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

8.5. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht
abzuschließen.

9. Zahlung

9.1. Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten. über dem Basiszinsatz als vereinbart.

9.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

9.3. Die Höhe des vereinbarten Betrages ist nicht vom Erfolg der Veranstaltung abhängig, sollte ein Zahlungsverzug oder eine Zahlungsverweigerung unter Bezugnahme dieser oder ähnlicher Gründe bestehen, so behält sich die Agentur das Recht vor eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000,00 € zu dem Gesamtbetrag und aller Auslagen geltend zu machen.

10. Gewährleistung und Schadenersatz

10.1. Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

10.2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

11. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

12. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Leipzig vereinbart.

13. Nebenabreden / Schriftform

13.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

13.2. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

13.3. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Agentur abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

AGB´s für unserer Akteure & Promotoren

1.    Der Auftragnehmer ist Selbständiger bzw. Gewerbetreibender und steht in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Auftraggeber. Er hat Gestaltungsfreiheit bei der Durchführung seiner Tätigkeit für den Auftraggeber und ist nicht weisungsgebunden. Er ist nicht an feste Orte bzw.     Arbeitszeiten   gebunden, muss aber bestimmte betriebliche Sachzwänge des Auftraggebers oder des Kunden des Auftraggebers berücksichtigen und bestimmte sachnotwendige Termine einhalten. Er ist berechtigt für andere Auftraggeber tätig zu werden, soweit dadurch nicht die Erfüllung der vom Auftragnehmer übernommenen Einzelaufträge des Auftraggebers beeinträchtigt werden.

2.     Der Vertragsabschluss begründet weder ein Arbeitsverhältnis noch werden durch ihn die Voraussetzungen für eine Tätigkeit des Auftragnehmers als arbeitnehmerähnliche Person anerkannt.

3.     Der Auftragnehmer versichert, dass er seine Tätigkeit bereits beim zuständigen Gewerbe- und Ordnungsamt angemeldet hat oder dies  unverzüglich nachzuholen.

4.     Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über  alle ihm im Laufe seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und dessen Kunden Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

5.      Über Gagen, Honorare und Vergütungen jeglicher Art ist ebenfalls Stillschweigen zu wahren.

6.     Unterlagen, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit erhalten hat, sind von ihm sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren und nach Beendigung des Auftrags an den Auftraggeber zurückzugeben. Material,  Arbeitsmittel, Equipment, Arbeitskleidung des Auftraggebers oder dessen Kunden darf nur für die vertraglichen Zwecke verwendet werden und ist nach Aktionsende unverzüglich an den Auftraggeber zurückzugeben. Kommt der Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen dem Rückgabeverlangen nicht nach, werden dem Auftragnehmer die Gegenstände in Rechnung gestellt. Zuwiderhandlungen sind strafbar und verpflichten zu Schadensersatz.

7.     Die Leistungsnachweise und Abrechnungen müssen spätestens 10 Tage nach Beendigung eines Einsatzes vorliegen, anderenfalls verfallen Ansprüche auf Vergütungen und/oder Ersatz notwendiger Auslagen. Vorsätzlich falsche Abrechnungen des Auftragnehmers sind Strafbar und verpflichten zu Schadensersatz.

8.     Der Auftragnehmer erhält eine Vertragsstrafe vom 2,5 fachen des maximalen Tagessatzes, sollte er nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am Aktionsort erscheinen und keinen Produktgeschulten  Erfüllungshilfen stellt. Für den Fall der vertragswidrigen Schlechterfüllung verpflichtet sich der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € zu zahlen.

9.     Der Auftragnehmer wickelt für den Auftraggeber einzelne oder mehrere Aufträge ab. Der Abschluss dieses Rahmenvertrages verpflichtet weder den Auftraggeber zur Erteilung von Einzelaufträgen an den Auftragnehmer, noch den Auftragnehmer zur Annahme von Einzelaufträgen des Auftraggebers.

10.   Der Rahmenvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Woche zum Monatsende gekündigt werden. Aus wichtigem Grund kann der Rahmenvertrag auch fristlos gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

11.  Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der auf  schriftlich Vereinbarten Honorare oder Gagen auf vorangegangenen unterschriebenen Auftragsbestätigungen. Bei einem Auftragsausfall ist der Auftraggeber dazu verpflichtet eine Schadensersatzzahlung  in Höhe von 50 % der vereinbarten Tagesgage zu leisten. Sollte dem Auftraggeber gegenüber Einsätzen einen Ausfall drohen oder die Kunden des Auftraggebers kurzfristig Aufträge absagen, so werden Ausfallgelder beim Kunden des Auftraggebers geltend gemacht. Der Auftragnehmer muss somit auf Abwicklung des Sachverhalts warten bevor er  seine Schadensersatzforderungen beim Auftraggeber geltend machen kann.

12.   Der Auftraggeber besitzt mit  Abschluss des Rahmenvertrages, exklusive Rechte an den Auftragnehmer und darf in einem Zeitraum von 5 Jahren nicht über eine andere Agentur oder selbstvermarktend  für die selbe Firma oder deren Partner arbeiten. Der Auftragnehmer erhält eine Vertragsstrafe in Höhe von 2500,00 € sollte er in eigener Regie handeln und Buchungsanfragen im Namen des  Auftraggebers ohne dessen Wissen wahrnehmen.

13.   Dieser Rahmenvertrag gilt allgemein für alle Geschäfte der Agentur zwischen externen Firmen die im Auftrag der Agentur La Soirée tätig werden, für besondere Aufträge erfolgen in der Regel Einzelaufträge, diese Verträge bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Partein.

 

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